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   OLG Dresden, 25.09.2018 - 4 U 219/18   

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https://dejure.org/2018,38839
OLG Dresden, 25.09.2018 - 4 U 219/18 (https://dejure.org/2018,38839)
OLG Dresden, Entscheidung vom 25.09.2018 - 4 U 219/18 (https://dejure.org/2018,38839)
OLG Dresden, Entscheidung vom 25. September 2018 - 4 U 219/18 (https://dejure.org/2018,38839)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückabwicklung von Zahlungen des Kfz-Haftpflichtversicherers an den Leasinggeber; Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen § 13 Abs. 2 FZV

  • Wolters Kluwer

    Rückabwicklung von Zahlungen des Kfz-Haftpflichtversicherers an den Leasinggeber; Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen § 13 Abs. 2 FZV

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1
    Rückabwicklung von Zahlungen des Kfz-Haftpflichtversicherers an den Leasinggeber

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.03.1993 - XII ZR 253/91

    Rückzahlungsanspruch des Kaskoversicherers gegen Leasingsnehmer bei fingiertem

    Auszug aus OLG Dresden, 25.09.2018 - 4 U 219/18
    Hat der Kaskoversicherer - wovon auch hier auszugehen ist - die Versicherungsleistung in Unkenntnis eines leistungsbefreienden Tatbestandes direkt an den Leasinggeber bezahlt, weil diesem die Rechte aus dem Versicherungsvertrag abgetreten waren und ihm ein Sicherungsschein erteilt war, richtet sich der bereicherungsrechtliche Zahlungsanspruch regelmäßig gegen den Leasing- und Versicherungsnehmer (so BGH, Urteil vom 10.03.1993 - XII ZR 253/91 - juris -).
  • BGH, 03.03.2015 - VI ZB 6/14

    Berufungsbegründung: Notwendiger Inhalt bei erstinstanzlicher Klageabweisung aus

    Auszug aus OLG Dresden, 25.09.2018 - 4 U 219/18
    Stellt der Rechtsmittelkläger nur einen der beiden Gründe in Frage, so ist sein Rechtsmittel hingegen unzulässig (vgl. BGH, Beschluss vom 03.03.2015 - VI ZB 6/14 - juris).
  • BGH, 29.11.2017 - XII ZB 414/17

    Familiensache: Anforderungen an die Rechtsmittelbegründung bei mehreren

    Auszug aus OLG Dresden, 25.09.2018 - 4 U 219/18
    Eine Rechtsmittelbegründung muss geeignet sein, die gesamte angefochtene Entscheidung in Frage zu stellen (vgl. BGH, Beschluss vom 29.11.2017 - VII ZB 414/17 [richtig: XII ZB 414/17 - d. Red.] - juris).
  • OLG Dresden, 16.02.2021 - 4 U 1909/20

    Beweislast des Versicherungsnehmers für eine Beseitigung von Vorschäden

    Denn für die Frage, ob dem Kläger die vom Sachverständigen S... als Vorschäden markierten Kratzer bekannt waren und ihm vorgeworfen werden kann, dass er sie bei der Schadensmeldung nicht angegeben hat, kommt es nicht auf die Höhe der Reparaturkosten an, sondern auf die Auffälligkeit der Vorschäden, für die der Versicherer die Beweislast trägt (vgl. Senat, Urteil vom 25.09.2018 - 4 U 219/18; Senat, Beschluss vom 07.11.2017 - 4 W 991/17 - juris).
  • OLG Dresden, 25.08.2023 - 3 U 246/23

    Umfang der Leistungspflicht einer sog. GAP-Versicherung beim Pkw-Leasing;

    Mit Urteil vom 25.09.2018 wies das OLG Dresden (Az. 4 U 219/18) die Berufung des Beklagten zurück und führte aus, dass die Zahlungen mit Rechtsgrund erfolgt seien.

    Bereits in der Entscheidung des Oberlandesgerichts vom 25.09.2018 (Az. 4 U 219/18) wurde im Ergebnis der Vernehmung des Zeugen C... das Folgende festgestellt:.

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